

Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Sie kann einen Teil des Tages oder ganztags angeboten werden.
Kindertagespflege soll:Die Tagesmutter Im eigenen Haushalt
Eine Tagesmutter betreut bis zu fünf Kinder bei sich zu Hause. Es handelt sich um eine selbständige Tätigkeit. Tagesmütter die mehr als 15 Std. pro Woche und länger als drei Monate Kinder betreuen. müssen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege beim Sozial- und Jugendamt beantragen. Liegt eine Erlaubnis vor, so sind die Tageskinder automatisch gesetzlich unfallversichert.
Die Tagesmutter in anderen geeigneten RÄumen
Eine selbständige Tagesmutter kann in anderen geeigneten Räumen max. fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Mindestens zwei selbständige Tagesmütter können max. acht fremde Kinder gleichzeitig in anderen geeigneten Räumen betreuen. Hierzu muss eine Zusatzqualifikation von insgesamt 40 Unterrichtseinheiten in Anschluss an die Basisqualifizierung absolviert werden. Nach einer Begehung der Räumlichkeiten durch das Sozial- und Jugendamt der Stadt Freiburg und den TagesmütterVerein Freiburg e.V. wird ggfs. eine Pflegeerlaubnis erteilt.
Die Kinderbetreuerin
Die Kinderbetreuerin arbeitet im Haushalt der Eltern des zu betreuenden Tageskindes. Die Eltern sind Arbeitgeber und müssen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen befolgen und Beiträge zur Sozialversicherung sowie der gesetzlichen Unfallversicherung erstatten. Die Kinderbetreuerin erhält im Durchschnitt ca. € 7,50 Betreuungsgeld netto pro Stunde und wird von den Eltern des Tageskindes angestellt.