

Der TagesmütterVerein Freiburg e.V. vermittelt Tagesmütter/ -väter und Kinderbetreuerinnen oder die Unterbringung in Tagesgroßpflegen (Tagespflegepersonen in anderen geeigneten Räumen) an anfragende Eltern.
In der Beratungssprechstunde (nach Terminvereinbarung) füllt die Mitarbeiterin gemeinsam mit den Eltern den Vermittlungsfragebogen aus, der die persönlichen Daten sowie die Wünsche und Erfordernisse an das Betreuungsverhältnis festhält. Anhand dieser Angaben sucht die Mitarbeiterin aus der Vermittlungsdatei bis zu drei Tagespflegepersonen aus, zu denen die Eltern persönlich Kontakt aufnehmen.
Frauen und Männer, die als Tagespflegepersonen tätig sein möchten, werden in einem Gespräch auf ihre Eignung hin geprüft. Dieses Eignungsgespräch wird u.a. anhand folgender Kriterien geführt: eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung; Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern; ein liebevoller Kontakt und Verzicht auf Gewalt; persönliche und fachliche Kompetenzen sowie die räumlichen Voraussetzungen, etc.
Des Weiteren müssen Tagespflegepersonen, die über den TagesmütterVerein Freiburg e.V. vermittelt werden, eine Qualifizierung absolvieren. Der anschließende Hausbesuch und ein Erste- Hilfe- Kurs am Kleinkind runden die Qualifizierung ab. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen von Tagespflegepersonen sowie deren Qualifizierung.
Um allen interessierten Eltern eine effektive Vermittlung anbieten zu können, werden diese gebeten, innerhalb eines Monats Rückmeldung zu geben, wie die Entscheidung ausgefallen ist. Kommt ein Betreuungsverhältnis zustande, versendet der TagesmütterVerein einen Betreuungsvertrag, den Eltern und Tagespflegeperson gemeinsam besprechen und ausfüllen sollten.
Im Betreuungsvertrag werden insbesondere die Betreuungszeiten, die Zahlungsmodalitäten sowie Regelungen bei Urlaub und Krankheit festgehalten.
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die Beratung und Begleitung der Eltern und Tagespflegepersonen in allen Fragen der Kindertagespflege. Dabei ist uns wichtig, auch während des Betreuungsverhältnisses als Ansprechpartner für die Tagespflegepersonen und Eltern zur Verfügung zu stehen.