

StÄdtische FÖrderung in der Kindertagespflege
Die Stadt Freiburg erstattet auf Antrag 4,20 Euro pro Betreuungsstunde pro Kind für 52 Wochen pro Jahr und die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge für die Unfallversicherung.
Die Erstattung erhalten sind für alle drei Betreuungsformen vorgesehen: Tagesmütter und -väter, Kinderbetreuerinnen sowie Tagesmütter in anderen geeigneten Räumen.
Die finanzielle Förderung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Ausführliche Informationen und die erforderlichen Antragsformulare sind in nebenstehendem Download zu finden.