

FAQ – hÄufig gestellte Fragen von Eltern
1. Was ist eine Tagespflegeperson? Wo liegt der Unterschied zwischen Tagesmutter und Kinderbetreuerin?
Alle Tagespflegepersonen haben die „Qualifizierung in Kindertagespflege“ absolviert und betreuen Tageskinder. Es kann zwischen drei Betreuungsformen differenziert werden:
• Tagesmütter/ -väter, die im eigenen Haushalt Tageskinder betreuen.
• Tagesmütter/ -väter, die in anderen geeigneten Räumen Tageskinder betreuen, z. B. eine angemietete Wohnung.
• KinderbetreuerInnen, die in den Haushalt der Eltern kommen und von ihnen angestellt werden.
2. Wodurch zeichnet sich eine Tagespflegeperson aus?
Die vom TagesmütterVerein Freiburg vermittelten Tagespflegepersonen müssen vor der Vermittlung die sog. Basisqualifikation absolvieren. Die Qualifizierung wird durch einen Erste-Hilfe-Kurs bei Kindernotfällen und Hausbesuche durch den TagesmütterVerein Freiburg abgerundet. Während der Betreuungstätigkeit muss die Tagespflegeperson jährliche Fortbildungen (von 15 Unterrichtseinheiten) nachweisen.
3. Wann sollten sich Eltern um einen Betreuungsplatz kümmern?
Nehmen Sie bitte, sobald sie wissen, dass Sie einen Tagespflegeplatz für ihr Kind benötigen und den zeitlichen Umfang der Betreuung abschätzen können, Kontakt mit uns auf. Je nach Betreuungsanfrage empfiehlt es sich ca. sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn Kontakt zum TagesmütterVerein Freiburg aufzunehmen.
4. Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Eltern?
Die Stadt Freiburg erstattet derzeit, gemäß der städtischen ‚Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege’, auf Antrag 4,20 Euro pro Stunde pro Kind für 52 Wochen pro Jahr für die Betreuung durch Tagespflegepersonen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Hierzu zählt bspw., dass beide Elternteile erwerbstätig sind/ sich in Ausbildung befinden und die Betreuung selber nicht übernehmen können.
Eltern, die eine Kinderbetreuerin anstellen, können zusätzlich die Übernahme der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie den vollen Beitrag zur Unfallversicherung der Kinderbetreuerin bei der Stadt Freiburg beantragen.
5. Für welchen Altersbereich wird die Kindertagespflege angeboten?
Kinder können vom ersten Lebensmonat bis zum vollendeten 14. Lebensjahr durch eine Tagespflegeperson betreut werden. Schwerpunktmäßig werden jedoch Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren betreut.
6. Was passiert, wenn Kind oder Tagespflegeperson krank werden?
Beide Fälle sollten gemeinsam mit der Tagespflegeperson besprochen werden. Es empfiehlt sich, die Vereinbarungen im Betreuungsvertrag schriftlich festzuhalten.
7. Wie finden Eltern eine geeignete Tagesbetreuung für ihr Kind?
In der Vermittlungs- und Beratungssprechstunde wird gemeinsam mit den Eltern deren Vermittlungsanfrage erörtert. Die Eltern werden ausführlich zu Themen wie z.B. die Eingewöhnung des Kindes bei der Tagespflegeperson, der Tagespflegevertrag, die Kostenübernahme durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie beraten. Abschließend erhalten die Eltern ein bis drei Adressen von Tagespflegepersonen, die der bestehenden Anfrage entsprechen. Die Informationen erhalten die Eltern zur weiteren Unterstützung zusätzlich schriftlich, in Form einer Broschüre, ausgehändigt. Ggf. erhalten die Eltern Kontaktdaten von in Frage kommenden Tagespflegepersonen, mit welchen sie dann Kontakt aufnehmen können.
Der TagesmütterVerein steht sowohl Eltern wie auch Tagespflegepersonen vor und während des Betreuungsverhältnisses, z. B. bei Fragen zum Betreuungsvertrag, zur Verfügung.
8. Wie können Eltern mit dem TagesmütterVerein Kontakt aufnehmen?
Sie können sich per Telefon 0761 - 28 35 35 oder per Email info@kinder-freiburg.de an den TagesmütterVerein wenden.
Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen wie folgt erreichbar:
Mo, Mi, Fr 9.00-12.00 Uhr, Do 15.00-17.00 Uhr
9. Entstehen den Eltern für die Beratung des TagesmütterVereins Freiburg Kosten?
Aktuell stellt der TagesmütterVerein Freiburg seine Dienste kostenneutral zur Verfügung. Der TagesmütterVerein freut sich, wenn Eltern Mitglied im Verein werden oder über einen Spendenbeitrag und stellt Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.
10. Ist ein schriftlicher Vertrag mit der Tagespflegeperson notwendig?
Der Betreuungsvertrag, welcher Grundlage eines jeden Tagespflegeverhältnisses ist, empfiehlt der TagesmütterVerein die Schriftform, um Missverständnissen zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson vorzubeugen. Der Vertrag ist Ihnen dabei behilflich, die rechtliche Seite der Beziehung abzuklären und bestimmte Fragen, auf die der Vertrag eingeht, zu besprechen und zu klären. Durch den Anschluss an den TagesmütterVerein Freiburg e.V. wird beiden Vertragspartnern, also den Eltern und den Tagespflegepersonen, Rückhalt und fachliche Begleitung angeboten.
In erster Linie wird es darauf ankommen, dass Sie zum Wohl des Kindes/ der Kinder zu einer intensiven Zusammenarbeit bereit sind, um dem Kind/ den Kindern den täglichen Wechsel der Bezugspersonen zu erleichtern und eine kontinuierliche stabile Betreuung zu erreichen. Den Tagespflegepersonen liegt ein Vertragsmuster vor, das als Vorschlag und Empfehlung aufzufassen ist. Es bleibt Ihnen daher unbenommen, in einzelnen Punkten von den Vorlagen abzuweichen. Sollten sich beim Ausfüllen des Vertrages Fragen ergeben, werden wir Ihnen gerne behilflich sein.
11. Wie lang braucht ein Kind, um sich bei der Tagespflegeperson einzugewöhnen?
Bei den meisten Kindern dauert die Eingewöhnung etwa 14 Tage. Je nach Alter, Temperament und Vorerfahrungen des Kindes sind manchmal auch drei oder mehr Wochen erforderlich oder bereits sechs Tage ausreichend. Da Eltern aber nicht genau wissen können, wie sich ihr Kind verhält, sollte eine Eingewöhnungszeit von drei bis sechs Wochen eingeplant werden.
Wichtig ist es, dass nach der Eingewöhnung nicht wieder eine Zeit ohne Tagespflege folgt. Es kann also nicht etwa die Eingewöhnung vor den Sommerferien stattfinden und ein Beginn der Tagespflege nach den Ferien.
12. Was kostet die Betreuung durch eine Tagespflegeperson?
Tagesmütter und -väter sind als Selbständige tätig und können ihren Betreuungssatz frei mit den Eltern vereinbaren. Durchschnittlich kostet eine Betreuungsstunde pro Kind zwischen 4,20 Euro und 6,00 Euro.
Die Kosten für die Anstellung einer KinderbetreuerIn varriieren je nach Umfang und Lohnsteuerklasse. Eine Betreuungsstunde kann zwischen 12,00 und 14,00 Euro Arbeitgeber brutto kosten (= ca. 8 Euro Arbeitnehmer netto).
13. Sind die Tageskinder während der Betreuung versichert?
Tageskinder, die von einer Tagesmutter/ einem Tagesvater betreut werden, welche im Besitz einer Pflegeerlaubnis ist, sind automatisch Unfallversichert.