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Frauen und Männer benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn sie mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate während des Tages Kinder betreuen. Diese Erlaubnis wird vom Jugendamt nach Feststellung der Eignung der Person erteilt.

Kriterien der Eignung laut SGB VIII:

Mit der Erlaubnis dürfen bis zu fünf Kinder von einer Tagespflegeperson im eigenen Haushalt, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern betreut werden.

Voraussetzungen:
  • die Feststellung der Geeignetheit
  • eine Basisqualifizierung in der Kindertagespflege (62 UE)
  • ein Hausbesuch / Beratungsgespräch
  • ein Erste-Hilfe-Kurs bei Kindernotfällen
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitsbescheinigung
  • eine Aufbauqualifizierung (98 UE) > Infomaterial
  • jährliche Fortbildungen von mind. 15 Unterrichtseinheiten
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