

StÄdtische FÖrderung in der Kindertagespflege
Die Stadt Freiburg erstattet auf Antrag 4,20 Euro pro Betreuungsstunde pro Kind für 52 Wochen pro Jahr und die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge für die Unfallversicherung.
Die Erstattung erhalten sind für alle drei Betreuungsformen vorgesehen: Tagesmütter und -väter, Kinderbetreuerinnen sowie Tagesmütter in anderen geeigneten Räumen. Die finanzielle Förderung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Ausführliche Informationen und die erforderlichen Antragsformulare sind in der nebenstehenden Downloadbox zu finden.
Investitionsprogramm des Bundes
Nach der Verwaltungsvorschrift „Investitionen Kleinkindbetreuung“ werden im Zeitraum von 2008 bis 2013 Zuwendungen in Form von Zuschüssen für Investitionen für die Kindertagespflege gewährt, mit denen zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden.
Tagespflegepersonen, die im eignen Haushalt Tageskinder betreuen, können einmalig je zusätzlich geschaffenem Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren, für nachgewiesene Investitionen in die Ausstattung, eine Pauschale in Höhe von 500 Euro, jedoch höchstens 1.500 Euro erhalten.
Tagespflegepersonen, die in anderen geeigneten Räumen zusätzlich geschaffene Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren anbieten, können einmalig pro Platz 2.000 Euro (höchstens jedoch 70% der nachgewiesenen Ausgaben) als Festbetrag erhalten.
Die Anträge und weitere Informationen für Tagespflegepersonen, die in ihrer eigenen Wohnung Kinder betreuen sowie die Anträge für Tagespflegepersonen, die in anderen geeigneten Räumen betreuen, finden Sie in der nebenstehenden Downloadbox.