

FAQ – hÄufig gestellte Fragen von Personen, die sich fÜr die TÄtigkeit als Tagespflegeperson interessieren
1. Wie werde ich Tagespflegeperson?
Der TagesmütterVerein Freiburg bietet für Personen, die in Freiburg wohnen, die Qualifizierung in Kindertagespflege an.
Zur Qualifizierung zählen folgende Bausteine:
• Eignungsfeststellung durch ein persönliches Gespräch
• Qualifizierung im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten, Hospitationen, Verfassen einer Abschlussarbeit, Abschlusskolloquium - Erste-Hilfe-Kurs am Kleinkind
• Begehung der Räumlichkeiten, in denen die Tageskinder betreut werden
Frauen und Männer benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn sie mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate während des Tages Kinder betreuen. Diese Erlaubnis wird vom Amt für Kinder, Jugend und Familie nach Feststellung der Eignung der Person erteilt. Personen, die im Landkreis Freiburg Hochschwarzwald wohnen, können sich an den jeweils zuständigen Verein wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Homepage unter Informatives -> Links“.
2. Wie viele Kinder kann eine Tagespflegeperson betreuen?
Tagespflegepersonen dürfen per Gesetz max. 5 Tageskinder zeitgleich, 8 Tageskinder im Platzsharing, betreuen. In den sog. Anderen geeigneten Räumen können zwei Tagespflegepersonen zusammen 7 Kinder zeitgleich betreuen. Ist eine der beiden Tagespflegepersonen Fachkraft im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetz, z. B. Erzieherin, dürfen 9 Kinder zeitgleich betreut werden (Platzsharing 12 Kinder).
Die Anzahl der gleichzeitig zu betreuenden Kinder kann im Rahmen der Pflegeerlaubnis eingeschränkt werden. Für Tagespflegepersonen, die neu mit der Tätigkeit beginnen, wird die Anzahl zu Beginn eingeschränkt und kann nach der Anfangsphase und in Absprache erhöht werden.
3. Wie erhalte ich eine Pflegeerlaubnis?
Tagespflegepersonen können die Pflegeerlaubnis beim Amt für Kinder, Jugend und Familie beantragen. Dort bzw. beim TagesmütterVerein erhalten Sie auch die erforderlichen Formulare. Für den Erhalt der Pflegeerlaubnis müssen Tagespflegepersonen folgende Voraussetzungen erfüllen/ Unterlagen vorlegen: Eignungsbestätigung, Qualifizierungsteilnahme, Erste-Hilfe-Kurs bei Kindernotfällen, Hausbesuch durch den TagesmütterVerein, Polizeiliches Führungszeugnis für alle Haushaltsangehörigen über 18 Jahre, Ärztliches Attest für Tagespflegeperson und ggf. Partner.
4. Welche Betreuungsformen gibt es und wodurch unterscheiden sie sich?
Es kann zwischen drei Betreuungsformen differenziert werden:
• Tagesmütter/ -väter, die im eigenen Haushalt Tageskinder betreuen (Selbständigkeit)
• Tagesmütter/ -väter, die in anderen geeigneten Räumen Tageskinder betreuen, z. B. eine angemietete Wohnung (Selbständigkeit)
• KinderbetreuerInnen, die in den Haushalt der Eltern kommen (Anstellung durch die Eltern)
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Qualifizierung und der Qualifizierungsumfang sind für alle Tagespflegepersonen gleich.
5. Gibt es Voraussetzungen für die Teilnahme an der Qualifikation zur Tagespflegeperson?
U. a. sind folgende Voraussetzungen für die Teilnahme an der Qualifizierung vorzuweisen:
• Volljährigkeit
• Eignung der Tagespflegeperson
• Zur Verfügungstellen von Betreuungsplätzen
• Mindestens Nachweis eines Hauptschulabschlusses
• Deutschkenntnisse Niveaustufe B2
6. Welchen zeitlichen Umfang umfasst die Qualifizierung zur Tagespflegeperson?
Nach der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) beträgt die Qualifizierung in Kindertagespflege ab 2011 insgesamt 160 Unterrichtseinheiten. Für Personen mit einschlägiger Vorerfahrung ist ggf. eine verkürzte Qualifizierung von 80 oder 30 UE möglich. Die Qualifizierung kann über einen Gesamtzeitraum von zwei Jahren besucht werden.
7. Wie viel kostet die Qualifizierung zur Tagespflegeperson?
• Einführung in die Qualifizierung > 15 Euro
• Qualifizierung (Umfang 160 Unterrichtseinheiten) > 225 Euro
• Qualifizierung (Umfang 80 Unterrichtseinheiten) > 170 Euro
• Qualifizierung (Umfang 30 Unterrichtseinheiten) > 70 Euro
• Erste-Hilfe-Kurs bei Kindernotfällen > 35 Euro
• Zertifizierung durch den Bundesverband für Tagespflege > 20 Euro
• Mitgliedsbeitrag pro Jahr > 36 Euro
8. Wo und wann findet die Qualifizierung statt?
Die Angaben zu den Qualifizierungsterminen und den jeweiligen Veranstaltungsorten finden Sie in den Terminübersichten oder Sie erhalten sie auf Anfrage beim TagesmütterVerein.
9. Wann sollte die Anmeldung zur Qualifizierung erfolgen?
Meist empfiehlt sich eine möglichst frühe Anmeldung zu den Einführungstreffen in die Qualifizierung, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Die Termine für die als nächstes startende Qualifizierung finden Sie auf der Homepage des TagesmütterVereins unter der Rubrik Tagespflegeperson.
10. Wie gestaltet sich die Sozial-, Renten- und Unfallversicherung von Tagespflegeperson?
Selbständig tätige Tagespflegepersonen müssen sich zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung anmelden. Ausführliche Informationen hierüber erhalten Sie im Rahmen der Qualifizierung.
11. Benötigen Tagespflegepersonen eine Berufshaftpflichtversicherung?
Tagespflegepersonen benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie in der Qualifizierung.
12. Wie finde ich als Tagespflegeperson ein Tagespflegekind?
Die Vermittlung von Tageskindern zu Tagespflegepersonen ist eine Aufgabe des TagesmütterVereins, welcher Anlaufstelle für Eltern ist, die einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege suchen. Zusätzlich empfiehlt es sich für Tagespflegepersonen Eigeninitiative zu ergreifen und selbst Tageskinder zu werben.