
Modell I
Individuelle Vermittlung
Das Unternehmen/ die Institution verweist die Angestellten die einen Betreuungsbedarf für ihr Kind/ ihre Kinder haben an den TagesmütterVerein. Dieser berät die Eltern und vermittelt eine auf die individuellen Bedarfe zugeschnittene Betreuungsform:
Das Unternehmen/ die Institution kann sich an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligen und z.B. bei außergewöhnlichen Betreuungszeiten die Kosten durch einen zusätzlichen Betrag aufstocken.
Modell II
Kindertagespflege in Räumen des Unternehmens/ der Institution
Eine Tagespflegeperson betreut als Angestellte des TagesmütterVereins max. 5 Kinder gleichzeitig bzw. zwei Tagespflegepersonen betreuen 7 Kinder gleichzeitig. Das Unternehmen/ die Institution stellt hierfür kindgerechte Räumlichkeiten zur Verfügung.
Der TagesmütterVerein übernimmt die pädagogische Beratung und Begleitung, sowie das Personal- und Versicherungswesen. Ein Kooperationsvertrag zwischen dem Unternehmen/ der Institution und dem TagesmütterVerein regelt die erforderlichen Zuständigkeiten.
Modell III
Kinderbetreuung während Fortbildungen/ Kongressen
Eine Tagespflegeperson übernimmt für einen zeitlich begrenzten Rahmen (z.B. Mitarbeiterschulung) die Betreuung von max. 5 Kindern gleichzeitig bzw. zwei Tagespflegepersonen betreuen 7 Kinder gleichzeitig. Das Unternehmen/ die Institution stellt hierfür kindgerechte Räumlichkeiten zur Verfügung.
Die Tagespflegeperson erhält eine Aufwandsentschädigung. Der Betreuungsschlüssel richtet sich einerseits nach der Anzahl der zu betreuenden Kinder und deren Alter sowie andererseits nach dem Umfang der angefragten Betreuung.
Ein auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittenes Angebot und eine Kostenkalkulation erstellen wir Ihnen gerne.