Auf selbstständiger Basis betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder bei sich zu Hause.
Wenn mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als drei Monate lang Kinder betreut werden, so ist von der Kindertagespflegeperson eine Erlaubnis zur Kindertagespflege beim Jugendamt zu beantragen. Wenn diese Erlaubnis bewilligt wird und die Kindertagespflegeperson damit zur Kinderbetreuung geeignet ist, so sind die Tageskinder automatisch gesetzliche unfallversichert.
- Bei Kindern unter drei Jahren erstattet die Stadt Freiburg auf Antrag 7,50 € pro Stunde, bei Kindern über drei Jahren 6,50 € – und zwar für 52 Wochen im Jahr. Die Erstattung muss von den Eltern der Tageskinder beantragt (Antrag auf Förderung) werden und kommt direkt der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater zugute. Diese haben die Möglichkeit, zusätzlich zum städtischen Zuschuss einen ergänzenden Betrag von den Eltern zu erheben.