Die Bereitschaft, die Verantwortung in der Kindertagespflege zu übernehmen, ist die Basis. Doch es gibt weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um als Tagesmutter oder Tagesvater selbstständig arbeiten zu können. Erst wenn diese Voraussetzungen geprüft wurden, kann das Jugendamt Freiburg die offizielle Erlaubnis dazu erteilen.
Die Erlaubnis ist nötig, wenn …
… mehr als 15 Stunden wöchentlich und
… länger als drei Monate bis zu fünf Kinder betreut werden.
Die Erlaubnis kann gemäß dem SGB VIII erteilt werden, wenn …
… eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung erkennbar ist,
… Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern gegeben ist,
… ein liebevoller Kontakt und Verzicht auf Gewalt der Grundgedanke ist,
… gesundheitliche Unbedenklichkeit besteht,
… persönliche und fachliche Kompetenzen nachgewiesen werden und
… räumliche Voraussetzungen gegeben sind.
Die Erlaubnis wird vom Freiburger Jugendamt erteilt, wenn …
… die Geeignetheit festgestellt wurde,
… an der Qualifizierung in der Kindertagespflege teilgenommen wird
… ein Hausbesuch und ein Beratungsgespräch stattfand,
… ein Erste-Hilfe-Kurs bei Kindernotfällen besucht wurde,
… ein unbedenkliches polizeiliches Führungszeugnis vorliegt,
… eine Gesundheitsbescheinigung die körperliche und seelische Gesundheit bescheinigt,
… jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen wird.