Kind

Betreuungskosten - Einmal durchkalkulieren

Was kostet die Kindertagespflege in Freiburg?

Beispiel:

Kind A: 13 Monate alt
Betreuungszeit: 29 Betreuungsstunden/ Woche
Stundensatz der Tagesmutter: 7,00 € / Betreuungsstunde/ Kind

Eltern (Wohnort Freiburg) haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung beim Freiburger Jugendamt zu stellen. Nach einer positiven Bedarfsprüfung übernimmt das Amt zunächst die Betreuungskosten (6,50 €/ Stunde/ Kind unter drei Jahren, 5,50 €/ Stunde/ Kind über drei Jahren) und überweist diesen Betrag an die Kindertagespflegeperson.

Als Grundlage für unsere Rechenbeispiel nehmen wir an, dass es sich um 29 Betreuungsstd./ Woche x 6,50 €/ Betreuungsstd. x 4,3 Wochen/ Monat = 810,55 €/ Monat handelt.

In einem nächsten Schritt stellt das Amt den Eltern eine einkommensabhängige Rechnung und beteiligt sie hierdurch an den Betreuungskosten. Die Höhe der Kostenbeteiligung ist der Kostenbeitragstabelle zu entnehmen. Diese Tabelle berücksichtigt das Alter des Kindes, die Betreuungsstunden pro Woche sowie das Haushaltseinkommen der Familie.

 Beispielrechnung
Nettoeinkünfte Elternteil 1   1.300,00 €
Nettoeinkünfte Elternteil 2 + 2.100,00 €
Kindergeld
(insg.für alle Kinder der Familie)
+ 204,00 €
Unterhalt + 0,00 €
Wohngeld + 0,00 €
Sonstige Einkünfte
(Bsp. Miet-/Pachteinnahmen u.ä.)
+ 0,00 €
Steuerfreibetrag pro Kind - 479,00 €
Haushaltseinkommen = 3.125,00 €

Das Haushaltseinkommen in Höhe von 3.125,00 € entspricht der Einkommensgruppe IV, so dass die Eltern gemäß der Kostenbeitragstabelle mit 170,00 € / Monat an den Betreuungskosten beteiligt werden (29 Betreuungsstunden / Woche entspricht Korridor „bis 6 Stunden am Tag“).
Zusätzlich stellt die Tagesmutter den ergänzenden Betrag von z. B. 0,50 € pro Betreuungsstunde den Eltern in Rechnung.
Die Eltern in unserem Beispiel zahlen also für die Betreuung von 29 Stunden / Woche (Kind unter 3 Jahre) insg. 170,00 € + 62,35 € = 232,35 € / Monat

Berechnung Haushaltseinkommen:
Elternteil 1
*
Elternteil 2
*
Kindergeld
*

Unterhalt
Wohngeld
Sonstiges

Betrag
Anzahl der Kinder
Steuerfreibetrag gesamt
Haushaltseinkommen